Die Kanzlei wurde im Juli 2016 gegründet und hat ihren Sitz in Mailand.
Sie ist im Bereich des Unternehmensstrafrechts tätig, ein Bereich, in dem die Rechtsanwälte der Kanzlei über umfangreiche Erfahrung verfügen und diesbezüglich an einigen der bedeutendsten Prozesse der Branche beteiligt sind.
Die Kanzlei unterstützt ihre Mandanten sowohl bei der Verteidigung von Einzelpersonen und Körperschaften in Strafverfahren als auch durch Beratungsleistungen.
Dabei bedient sich die Kanzlei der renommiertesten Fachberater der diversen Referenzbereiche.
Die Kanzlei ist auf dem gesamten italienischen Staatsgebiet tätig.
Sie ist außerdem bei der Betreuung internationaler Mandanten sehr aktiv und durch ihre Rechtsanwälte Mitglied internationaler Branchenverbände.

SCHWERPUNKTE

Mit einem Team hochspezialisierter Fachleute unterstützt die Kanzlei multinationale Gruppen bei der Prävention strafrechtlicher Risiken, auch durch die Erstellung spezifischer Antikorruptionsverfahren. Unter Zugrundelegung einer ganzheitlichen Vision des Unternehmensstrafrechts stehen diese Fachleute den Unternehmen, die auf dem Markt mit hohen ethischen Ansprüchen tätig sein wollen, bei der Integration der Organisations- und Verwaltungsmodelle gemäß Gv. D. Nr. 231/2001 durch die Vorbereitung geeigneter Maßnahmen zur Vorbeugung korruptiver und rechtswidriger Verhaltensweisen im Einklang mit den Zielen des Antikorruptionsgesetzes sowie die Erstellung von Kontrollprotokollen zur Reduzierung des Risikos von Straftaten zur Seite.

In den letzten Jahren haben sich die Anwälte der Kanzlei mit Themen über strafrechtliche Aspekte des Geldwäschebekämpfungsgesetzes beschäftigt, insbesondere in Bezug auf Geldwäschedelikte, die Verwendung von Geld oder Vermögenswerten rechtswidriger Herkunft und Selbstwäsche. Behandelt wurde außerdem Themen über die strafrechtlichen Aspekte der vom Gv. D. 231/2007 vorgesehenen Verstöße sowie die Aspekte bezüglich Geld- und Selbstwäsche aus Steuerdelikten.

Die Anwälte der Kanzlei haben die Entwicklung der Umweltvorschriften aus nächster Nähe verfolgt und verfügen diesbezüglich über Erfahrung mit Gerichtsverfahren; sie erbringen sowohl Beratungsleistungen über strafrechtliche Umweltaspekte – auch angesichts der letzten bedeutenden Reformen in diesem Bereich – als auch Rechtsbeistand in Gerichtsverfahren.

Die Kanzlei unterstützt natürliche und juristische Personen bei Gerichtsverfahren infolge von Banken- und Finanzdelikten. Die Anwälte der Kanzlei besitzen insbesondere Erfahrung mit strafrechtlichen Aspekten in Verbindung mit Kreditbewilligungen und Geschäften mit Finanzinstrumenten, da sie im Laufe der Jahre diesbezüglich an den bedeutendsten Prozessen beteiligt waren.

Die Kanzlei ist sowohl mit Beratungsleistungen als auch Rechtsbeistand im Bereich des Strafrechts im Bau- und Städtebauwesen tätig. Die Anwälte der Kanzlei konnten diesbezüglich Erfahrungen sammeln, da sie die jüngsten Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung aus nächster Nähe verfolgen.

Seit dem Inkrafttreten des Gv. D. 231/2001 behandelten die Anwälte der Kanzlei die maßgeblichsten Fragen der administrativen Haftung von Körperschaften für Straftaten. Die Kanzlei bietet Unterstützung sowohl bei strafrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Erstellung und Umsetzung des Organisationsmodells als auch der Verteidigung von Körperschaften bei Strafverfahren bezüglich der von Arbeitnehmern begangenen Straftaten. Die Kanzlei bietet außerdem Unterstützung bei der Beurteilung der Folgen für juristische Personen gemäß Gv. D. 231/2001 aufgrund von Verhaltensweisen der Arbeitnehmer, die im Sinne dieses Dekrets von Bedeutung sind

Die Kanzlei bietet Unterstützung bei der Erstellung von Gutachten sowie Beratungsleistungen, auch in Bezug auf grenzüberschreitende Problematiken. Die Kanzlei bietet außerdem Unterstützung bei Verfahren bezüglich strafrechtlicher Aspekte des Datenschutzes.

Die Kanzlei ist im Bereich des Rechtsbeistands bei Strafverfahren infolge von Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung tätig, ein Bereich, in dem die Anwälte über umfangreiche Erfahrungen verfügen. Die Kanzlei kümmert sich außerdem um die Vertiefung von Problemstellungen bezüglich gesetzlicher Neuerungen der Branche und ihre Folgen, auch für das Gv. D. 231/2001.

Die Anwälte der Kanzlei konnten im Laufe der Jahre sowohl im Bereich der Straftaten in Unternehmen als auch der strafrechtlichen Haftung in Verbindung mit Unternehmenskrisen umfangreiche Erfahrung sammeln und sind diesbezüglich an einigen der wichtigsten Prozesse zu diesem Thema beteiligt. Die Kanzlei erbringt Beratungsleistungen bei Umschuldungen und den damit verbundenen strafrechtlichen Aspekten.

Die Kanzlei bietet unter strafrechtlichen Gesichtspunkten Rechtsbeistand bei Fragen des nationalen und internationalen Unternehmenssteuerrechts. Die Tätigkeit besteht sowohl aus der Beratung als auch dem Beistand bei Gerichtsverfahren. Die Anwälte der Kanzlei zeichneten sich im Laufe der Jahre durch den Rechtsbeistand nationaler und internationaler Unternehmen aus und waren an wichtigen Strafverfahren beteiligt, bei denen einiger der bedeutendsten Fragen des Steuerstrafrechts behandelt wurden, wie zum Beispiel die rechtswidrige Verlegung des Firmensitzes ins Ausland und die Betriebsstätten.

Die Kanzlei leistet Unterstützung im Bereich der Arbeitsunfälle, Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz, in dem die Anwälte umfangreiche Erfahrungen gesammelt haben und diesbezüglich an einigen der wichtigsten Prozesse beteiligt sind. Die Kanzlei kümmert sich sowohl um die Beratung bezüglich des Gv. D. 81/2008, insbesondere in Bezug auf die Vollmachterteilung zur Verhütung von Arbeitsunfällen als auch den Rechtsbeistand natürlicher und juristischer Personen bei Verfahren infolge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.

Die Kanzlei unterstützt Fachkräfte des Gesundheitswesens, indem sie sowohl Beratungsleistungen erbringt als auch die Verteidigung bei Gerichtsverfahren übernimmt. Bei der Betreuung ihrer Mandanten nimmt die Kanzlei die von ihren Anwälten jeweils zum Thema gesammelte Erfahrung in Anspruch.