Vor der bekannten Reform des Titels V war der Begriff „Umwelt“ in der italienischen Verfassung nicht einmal enthalten. Dies heute - im Jahr 2021 - zu sagen, ist natürlich schwer zu glauben. Dies ist jedoch der Fall und ein durchschlagendes Zeichen dafür, wie sehr sich die Zeiten seit dem Zweiten Weltkrieg geändert haben. Im Jahr 1948 hatte das Land einfach ganz andere Bedürfnisse und Prioritäten (Wiederaufbau, wirtschaftlicher Aufschwung usw.). Für den Umweltschutz war kein Platz.
Diese historische Verzögerung hat sich für lange Zeit in den italienischen Rechtsvorschriften niedergeschlagen. Es ist eine Tatsache, dass die Umwelt - natürlich in einem weiten Sinne verstanden - viele Jahre fast ohne ein echtes und wirksames Sanktionssystem im strafrechtlichen Bereich auskam. Auch als diese Vorschriften dann eingeführt wurden, wurde häufig beklagt, dass sie nicht ausreichen, um eine wirksame Abschreckung und repressive Wirkung zu gewährleisten, insbesondere wegen der vorgesehenen Strafen, die als sehr (vielleicht zu) milde angesehen wurden. In diesem Sinne wurde wiederholt Kritik am konsolidierten Umweltgesetz (eingeführt durch das Gesetzesdekret 152/2006) geäußert.
Das Thema wurde durch das Gesetz Nr. 68 vom 22. Mai 2015 revolutioniert, durch das die strafrechtliche Regelung der Umwelt radikal geändert wurde. Und mit den neuen Umweltstraftatbeständen ist nicht zu spaßen.
Das neue Regelwerk (von Artikel 452-bis bis zum Artikel 452-quaterdecies des Strafgesetzbuchs) sieht sehr hohe Strafen vor, die in den schwersten Fällen bis zu fünfzehn Jahren Haft reichen. Das repressive Bild wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass diese Straftaten nicht nur natürliche Personen, sondern auch Unternehmen betreffen. Mit Artikel 25-undecies des Gesetzesdekrets 231/2001 wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen auch auf bestimmte Umweltdelikte ausgedehnt. Die Folgen für juristische Personen können in mancher Hinsicht sogar noch schwerwiegender sein als für natürliche Personen, da sie sich nicht nur auf (an sich schon sehr hohe) Geldstrafen beschränken, sondern in bestimmten Fällen bis hin zu den gefürchteten Verbotssanktionen und zur Beschlagnahme reichen. Natürlich ohne Berücksichtigung der außerrechtlichen Folgen in Form von Imageschäden.
Kurz gesagt, wenn jahrelang, sogar jahrzehntelang, die Aufmerksamkeit für die Umwelt nicht die Priorität des italienischen Gesetzgebers war, und folglich die Unternehmen nicht dazu gedrängt wurden, sich zu sehr mit dem Thema zu befassen, ist das Thema jetzt zu einer Priorität geworden.
Für den Unternehmer muss und kann es nur eine Devise geben: Prävention. Die Vernachlässigung von Umweltaspekten kann einen sehr hohen Preis nach sich ziehen, so dass in einigen Fällen sogar der Fortbestand des Unternehmens gefährdet sein kann. Ein nachträgliches Eingreifen, nachdem die Behörden eine Anfechtung erhoben haben, ist sehr schwierig und zudem nicht immer möglich. Es ist also von entscheidender Bedeutung, einzugreifen, bevor sich strafrechtliche Konsequenzen abzeichnen können.
Auf welche Weise? Hier ist das Schlüsselwort ein anderes: Compliance. Es kommt vor, dass ein Unternehmer dieses Konzept, das auch im italienischen Rechtssystem und in der Unternehmensrealität lange Zeit unbekannt war, als „nutzlose Kosten“ oder als unnötige Belastung im Vergleich zu den Bedürfnissen des Unternehmens empfindet. Dies ist jedoch nicht der Fall. Was wie eine unwesentliche Ausgabe erscheinen mag, ist in Wirklichkeit eine entscheidende Investition in die Zukunft, die einzige Möglichkeit, das eigene Unternehmen vor strafrechtlichen Risiken zu schützen, die, wie wir gesehen haben, sehr schwerwiegend sein können. Die Annahme und ständige Umsetzung von Organisations- und Kontrollmodellen, das Vorhandensein eines reaktionsschnellen und aufmerksamen Aufsichtsorgans, ein effizientes Governance-System, wirksame Meldewege und eine starke interne Rechtsabteilung: dies sind einige der entscheidenden Zutaten zum Schutz des Unternehmens.
Dies gilt jedoch nicht nur für den Umweltbereich, sondern für alle Tätigkeiten eines Unternehmens, da die Liste der so genannten Vortaten (d.h. derjenigen, die die Haftung einer juristischen Person gemäß dem Gesetzesdekret 231 auslösen können) ständig erweitert wird. Ganz neu - und im Umweltbereich nicht besorgniserregend - ist zum Beispiel die Aufnahme von Steuerdelikten in diesen Katalog.
Fabio Cagnola und Filippo Ferri fur Forbes, Marsch 2021
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