
Steuerstraftaten und steuerlicher Wohnsitz. Erläuterungen zur neuen Entscheidung des italienischen Kassationsgerichts
Die örtliche Zuständigkeit für Steuerstraftaten ist an dem Ort zu bestimmen, an dem der Steuerpflichtige seinen steuerlichen Wohnsitz hat, wobei – bei juristischen Personen - der tatsächliche und nicht nur formale Sitz zu verstehen ist.
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