Studio Cagnola&Associati mit IBA und UN im globalen Kampf gegen Korruption

Studio Cagnola&Associati mit IBA und UN im globalen Kampf gegen Korruption

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RA Fabio Cagnola und Silvia Martina vom Studio Cagnola&Associati haben als Mitglieder des IBA-Komitees zur Bekämpfung von Korruption mit anderen ACC-Mitgliedern an der ersten Vorlage für die Erste Zwischentagung gearbeitet, die für die Woche des 31. August 2020 vorgesehen ist. Die Zwischentagung findet in Vorbereitung der „Sondertagung der Allgemeinen Versammlung gegen Korruption“ statt, die vom 24. bis 28. April 2010 am Amtssitz der Vereinten Nationen in New York geplant ist.

Am 17. Dezember 2018 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGA) die Resolution 73/191 mit dem Titel „Sondertagung der Generalversammlung gegen Korruption“ angenommen und beschlossen, in der ersten Hälfte des Jahres 2021 eine Sondersitzung betreffend die Herausforderungen und Maßnahmen in Verbindung mit der Verhinderung und Bekämpfung von Korruption und Stärkung der internationalen Kooperation einzuberufen, an deren Ende eine kurze und aktionsorientierte politische Erklärung angenommen wird.

Nach der Resolution 74/276, die von der UNGA am 1. Uni 2020 angenommen wurde, hat die Generalversammlung beschlossen, dass die vorgenannte Sitzung vom 26. bis 28. April 2021 am Amtssitz der Vereinten Nationen in New York stattfinden soll.
Die Vertragsstaatenkonferenz (COSP) wurde für die Woche des 31. August, September und November 2020 eingeladen.

Im Hinblick auf einen umfassenden Vorbereitungsprozess, einschließlich substanzieller Konsultationen zur Vorbereitung der Sondertagung 2021, heißt die International Bar Association (IBA) – im Einklang mit den einschlägigen Verfahrensregeln und der bewährten Praxis – die Gelegenheit willkommen, in vollem Umfang zu diesem Vorbereitungsprozess und den Konsultationen beizutragen, um weiterhin Unterstützung zu leisten, um den weltweiten Kampf gegen Korruption voranzubringen. Zu diesem Zweck konzentriert sich diese erste Vorlage auf die Themen Prävention und Kriminalisierung, die bei der Zwischentagung erörtert werden sollen.

Das IBA-Komitee zur Bekämpfung von Korruption (ACC) beabsichtigt die Vorlage weiterer separater Beiträge für die Zwischensitzungen, die für September und November 2020 geplant sind.