Superbonus: Das kriminelle Risiko lauert hinter der Ecke

Superbonus: Das kriminelle Risiko lauert hinter der Ecke

  • Filippo Ferri

Die mit dem so genannten Superbonus eingeführte Steuergutschrift ist ein Steuerinstrument, das besonders große kriminelle Risiken mit sich bringen kann. Die Regeln sind bekannt: Der Abzug in Höhe von 110 % ist für dokumentierte Ausgaben vorgesehen, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2022 anfallen. Diese Bestimmung gilt für eine Reihe von Maßnahmen im Bereich Gebäude und Energie, die vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen sind, und zwar unter der Bedingung, dass diese Maßnahmen eine Verbesserung von mindestens zwei Energieklassen des Gebäudes (oder in jedem Fall das Erreichen der höchsten Klasse) ermöglichen, und dass die Maßnahmen von qualifizierten Technikern hinsichtlich der Einhaltung der von den Vorschriften auferlegten Bedingungen abgenommen werden.

Die Gründe, die den Gesetzgeber zu diesem Eingriff veranlasst haben, liegen auf der Hand. Der Superbonus steht - oder besser gesagt, er will stehen - für die Wiederbelebung der Wirtschaft, insbesondere im Bausektor, und für eine allgemeine Aufwertung des Immobilienbestands des Landes.

Doch was eine gewinnbringende Gelegenheit ist, birgt gleichzeitig mehrere Risiken im Hinblick auf die strafrechtliche Haftung. Die in gewisser Hinsicht naheliegendste Hypothese ist die, dass der Superbonus ohne das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch auf ihn erlangt wird, vielleicht in gemeinsamer Sache und mit der Mitschuld der Fachleute und Techniker, die an dem entsprechenden Verfahren beteiligt sind.
Ein Schlüsselelement sind die im Laufe der Arbeiten ausgestellten Rechnungen. Qualitative oder quantitative Auffälligkeiten bei der Erstellung der Rechnungen, die z. B. vom Lieferanten oder vom Zertifizierer ausgestellt werden, können zu Steuervergehen führen.

Es sind verschiedene Situationen denkbar, z. B. die Angabe eines überhöhten Wertes der Maßnahmen auf der Rechnung, die Fakturierung erhöhter Kosten, oder die Diskrepanz in der Kopfzeile der Rechnung (eventuell an eine Person ausgestellt, die Anspruch auf die Prämie hat, aber nicht der tatsächliche Begünstigte der Intervention ist). In all diesen Fällen kann eine falsche Rechnungsstellung, ob objektiv oder subjektiv, vollständig oder teilweise, leicht angefochten werden. Dies gilt sowohl für die Ausstellung der falschen Rechnung (Artikel 8, Gesetzesdekret 74/2000) als auch für ihre Verwendung in den Erklärungen (Artikel 2, Gesetzesdekret 74/2000). Die Situation kann sich in gewissem Sinne verschlimmern oder jedenfalls erweitern, wenn die Ermittlungsbehörden der Ansicht sind, dass auch ein Betrugsdelikt zum Nachteil des Staates vorliegt, was in einem solchen Fall abstrakt denkbar wäre.

Besonderes Augenmerk muss auch auf die Übereinstimmung der für die Abtretung der Forderung erforderlichen Unterlagen gelegt werden. Dies ist daher von besonderem Interesse für Fachleute wie Wirtschaftsprüfer, Unternehmensexperten, Arbeitsberater oder Leiter von Steuerberatungsstellen. Jede Abweichung in diesem Punkt könnte in der Tat auf Falschbeurkundung hinauslaufen.

Darüber hinaus könnte der Steuerpflichtige, der in betrügerischer Absicht „gefälschte“ Dokumente verwendet, um den Steuervorteil des Superbonus unrechtmäßig zu erlangen, auch gemäß dem Straftatbestand des Steuerbetrugs nach Artikel 3 des Gesetzesdekrets 74/2000 verantwortlich gemacht werden. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels ist die Gesetzgebung noch in der Entwicklung begriffen. Es ist daher möglich, dass sich das Bild der potenziellen kriminellen Risiken erneut ändert.
Fazit: Der Superbonus ist eine große Chance, aber bei seiner Umsetzung ist große Sorgfalt und Vorsicht geboten, um erhebliche Risikoprofile zu vermeiden.

 

Filippo Ferri fur Forbes, April 2022
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