Corporate Internal Investigations: die Rolle des Strafverteidigers

Corporate Internal Investigations: die Rolle des Strafverteidigers

  • Fabio Cagnola

„Die Rolle des Strafverteidigers - das ist inzwischen bekannt - ist nicht mehr auf die Sitzungssäle beschränkt, sondern wird weiterhin durch neue Aspekte bereichert. Unter diesen Praktiken hat sich in den letzten Jahren die gerichtliche Praxis der innerbetrieblichen Ermittlungen sehr stark entwickelt. Die „Internal Investigations“, die in der angelsächsischen Welt entstanden sind, sind inzwischen auch im italienischen System zu einer etablierten Realität geworden.

Immer häufiger benötigen die Unternehmen externe Unterstützung, um interne Untersuchungen einzuleiten und durchzuführen, und um festzustellen, ob Ihre Mitarbeiter möglicherweise unrechtmäßig gehandelt haben, auch zum Nachteil des Unternehmens selbst.
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Es ist einleuchtend, dass die Mitwirkung des Strafverteidigers nicht nur „wesentlich“, sondern auch „formal“ unerlässlich ist. Interne Ermittlungen sind durch eine absolute „Rechtslücke“ gekennzeichnet, d. h. durch das Fehlen jeglicher Rechtsvorschriften. Die Beteiligung des Strafverteidigers ermöglicht es, diese komplexen und heiklen Tätigkeiten nicht als reine Unternehmensermittlungen (die als solche nur einen begrenzten gerichtlichen Wert besitzen und vor allem ohne einen echten strafrechtlichen Schutz sind),sondern als echte Verteidigungsermittlungen im Sinne der Artikel 391-bis und ff. der Strafprozessordnung darzustellen, mit weitreichenden Folgen in Bezug auf die Nutzbarkeit im Verfahren und die Beweiskraft der erhobenen Tatsachen, die verschiedenen durchsetzbaren Tätigkeiten (z.B. Einbeziehung von Sachverständigen) sowie den Schutz der Vertraulichkeit der gesammelten Informationen (s.g. „legal privilege“)“

Für den gesamten Artikel siehe Top Legal, Seite 3-4, Oktober 2020