Wenn man vom „Pharmazeutischen Strafrecht“ spricht, ist die Bedeutung oder vielmehr die Tragweite dieses Begriffs nicht immer ganz klar. Richtiger wäre es, von strafrechtlichen Risikoprofilen für Pharmaunternehmen zu sprechen, um alle möglichen sensiblen Bereiche - in der Welt des Strafrechts - für ein in diesem Sektor tätiges Unternehmen abzudecken. Die konkreten Erfahrungen der letzten Jahre lehren uns, dass dieser Bereich auch aus Sicht der ermittelnden Justiz im Blickpunkt der Ermittler stand und steht. Es ist unnötig, dies zu leugnen: Ermittlungen gegen Pharmaunternehmen sind häufig, in einigen Fällen sogar hartnäckig. Die Welt der Pharmazeutika steht objektiv im Mittelpunkt des weltweiten Medieninteresses, vielleicht noch nie zuvor in diesen sehr schwierigen Zeiten. In welcher Hinsicht kann eine Untersuchung eingeleitet werden? Eine Antwort ist nicht einfach, aber wir werden versuchen, diese auf der Grundlage unserer praktischen Erfahrungen zu geben.
Sicherlich ist in erster Linie die Frage der Beziehungen zu den Amtsträgern besonders heikel, vor allem bei Ärzten. Noch detaillierter und wirklich heikel ist der Bereich des Sponsorings (von wissenschaftlichen Veranstaltungen, Vorträgen für Lernende, medizinischen Symposien, internationalen Konferenzen usw.),bei dem eine unvermeidliche Verbindung zwischen dem Pharmaunternehmen (das als Sponsor auftritt),dem Anbieterunternehmen (das die Veranstaltung organisiert) und dem Arzt vorliegt, der als Hauptredner auftritt (und oft in anderen Gremien, z. B. bei der Zulassung oder Verschreibung von Arzneimitteln, Amtsträger ist). Dabei treten unvermeidliche Geldbewegungen zur Deckung der Kosten der Veranstaltungen auf, über die das Pharmaunternehmen selbst nicht immer den vollen Überblick hat. Um es klar zu sagen: Es handelt sich um ganz normale und völlig legale Initiativen, die an sich nichts Unregelmäßiges an sich haben.
Die Praxis zeigt jedoch, dass im Geflecht der Beziehungen zwischen den oben genannten Akteuren oft nicht unerhebliche Fallstricke lauern können, insbesondere, wenn bei der Organisation der Veranstaltung gegen bestimmte Regeln verstoßen wird (verwaltungstechnische oder vertragliche Regeln, interne Unternehmenspolitik). Tatsächlich werden solche Verstöße im Nachhinein häufig als Beweis für unerlaubte vorherige Absprachen interpretiert. Kurz gesagt, die Richtschnur muss ein Höchstmaß an Gewissenhaftigkeit und Strenge bei der Einhaltung der internen Verfahren (einschließlich der Verhaltenskodizes) und der den Sektor regelnden Gesetze sein, da selbst kleine Abweichungen in dieser Hinsicht in einem potenziellen späteren problematischen Szenario sehr heikle Auswirkungen haben könnten. Es handelt sich dabei intuitiv um Anklagen wegen Bestechung oder anderer Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung, aber auch z. B. wegen Betrugs gegenüber öffentlichen Stellen.
Aber das ist nur ein Beispiel. Pharmaunternehmen, insbesondere multinationale Unternehmen, sind ständig kriminellen Risiken aller Art ausgesetzt. Man denke an die Produkthaftung, ein Thema, das durch die Coronavirus-Epidemie und die damit verbundenen Probleme nicht nur im Zusammenhang mit der Verabreichung von Impfstoffen, sondern beispielsweise auch mit der Herstellung und Vermarktung spezieller Gesundheitsschutzprodukte (wie Schutzmasken) aktueller denn je ist. Denken Sie auch an die heikle Welt der Ausschreibungen, an denen häufig Pharmaunternehmen beteiligt sind. Ganz zu schweigen von all den Fällen, in denen das Unternehmen als potenzielles Opfer oder Geschädigter einer Straftat in strafrechtliche Ermittlungen verwickelt ist.
Für das Pharmaunternehmen ist es von entscheidender Bedeutung, über ein möglichst robustes Compliance-System zu verfügen. Folglich ist nicht nur ein gültiges Organisations- und Kontrollmodell gemäß Dekret 231/2001 entscheidend, sondern auch, dass das Unternehmen über effiziente und funktionierende Prozeduren verfügt, die auf dem neuesten Stand gehalten werden und den Mitarbeitern bekannt sind. Kurz gesagt, die Welt der Pharmaunternehmen hat die Einrichtung eines effizienten internen Kontrollsystems noch nie als „Kosten“ betrachtet, sondern als eine wichtige Investition zum Schutz des Unternehmens.
Die konkrete Erfahrung lehrt auch, dass die Fähigkeit der juristischen Person, sich mit einem schnellen und effizienten internen Auditsystem auszustatten, von großer Bedeutung ist, mit anderen Worten die Fähigkeit, bei Meldungen über anormale Vorgänge unverzüglich einzugreifen, interne Untersuchungen durchzuführen (oft unter Einbeziehung externer Fachleute),das aufgetretene Problem zu ermitteln und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Oft können diese Aspekte schon vor der Justizbehörde einen Unterschied machen.
Avv. Fabio Cagnola und Avv. Filippo Ferri für Forbes, Januar 2022
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