Für den kommenden 21. Februar ist in Turin die Jährliche Versammlung der assoziierten Mitglieder des Zentrums für Straf- und Steuerrecht (Centro di Diritto Penale e Tributario, CDPT) vorgesehen, der Vereinigung von Sachverständigen für Gemeinschaftsrecht, die zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union arbeiten.
Bei dem üblichen Treffen wird der RA Federico Boncompagni des Studio Cagnola&Associati das Wort ergreifen. RA Boncompagni wird über die Neuerungen im Steuerrecht sprechen, die durch das Gesetzesdekret Nr. 124/2019, das in das Gesetz Nr. 157/2019 umgewandelt wurde, eingeführt wurden.
RA Federico Boncompagni wird über die laut Artikel 12-ter des D.Lgs. 74/2000 vorgesehene Einziehung sprechen. Insbesondere wird er auf die kritischen Punkte der Verfügung eingehen, welche für den Fall einer Verurteilung oder eines Vergleichsurteils für einige der durch das D.Lgs. 74/2000 vorgesehenen Steuerdelikte die „erweiterte“ Einziehung oder die Einziehung „wegen Unverhältnismäßigkeit“ eingeführt hat: ein besonders wirksames Instrument in den Händen der Justiz im Kampf gegen Steuerhinterziehung.